Betreuung für Senioren in Frankfurt von Phoenix
Zusätzliche, gesetzlich geregelte Hilfeleistungen. Wir unterstützen Sie!
Pflege bedeutet auch Kommunikation.
Gern schreiben wir Ihnen daher an dieser Stelle: Sie können und müssen bei einem Pflegebedarf nicht alles allein stemmen oder zahlen!
Denn es gibt die gesetzlich geregelten zusätzlichen Hilfeleistungen.
Zusätzliche Hilfeleistungen, niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote. Sie haben einen geregelten Anspruch. Nach § 45a SGB XI bzw. § 45b SGB XI. Je nach Pflegegrad.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen. Dies schreiben § 45a SGB XI und § 45b SGB XI fest. Das bedeutet: Alle Pflegebedürftigen und Betreuungsbedürftigen haben Anspruch auf eine Vielzahl alltagserleichternder Hilfeleistungen. Zusätzlich auch zu den gegebenenfalls anderen Leistungen der Pflegeversicherung.
Die gesetzlich geregelten Betreuungs- und Entlastungsleistungen im Überblick:
- alltagserleichternde Hilfeleistungen, z. B. gemeinsames Spazierengehen, Begleiten zu Terminen, Hilfe beim Schreiben von Briefen
- für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5
- Bewilligung unabhängig von der Höhe des Pflegegrades
- Sichern der Betreuung und weitere Hilfestellungen
- können auch für die Tagespflege genutzt werden
Gern beraten wir Sie hierzu persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns dafür.
Die Vorteile der gesetzlich geregelten zusätzlichen Hilfeleistungen, Betreuungs- und Entlastungsangebote:
- alltagserleichternde Hilfeleistungen
- für Entlastung
- für mehr Sicherheit
- gesetzlich geregelt
- Kostenübernahme durch die Kasse